Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Präsidenten und sieben Vizepräsidenten, darunter ein ständiger Vertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten, bei seiner Verhinderung durch seinen ständigen Vertreter oder bei dessen Verhinderung durch zwei Vizepräsidenten gemeinsam.