Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Buchhalter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.