| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand darf eine einzelne Ausgabe für den Verein, die den Wert von 2.500 Euro (zweitausendfünfhundert) übersteigt, nur tätigen, wenn er durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung dazu ermächtigt worden ist. |