| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, darunter ein erster Vorsitzender, ein zweiter Vorsitzender und ein Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden oder den Kassenwart zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |