Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Pressesprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden zusammem mit einem weiteren Vorstandsmitglied.