Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Schriftführer und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.