Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzbeaufztragten, dem Sachwert- und Datenbeauftragten, Dem Sekretär und den Gesetzlichen Vertretern Nord, Ost, Süd und West.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.