Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden und aus sechs weiteren Mitglieder, darunter ein stellvertretender Bundesvorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Bundesvorsitzenden oder den stellvertretenden Bundesvorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.