Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verband mit Verpflichtungen von mehr als 5.000 Euro belasten können, ist die Einzelvertretung nicht möglich. In diesem Fall vertritt der Vorsitzende zusammen mit einem stellvertretenden Vorsitzenden.