Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dessen zwei Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und die Stellvertreter jeweils allein oder durch den Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand kann über einen Betrag von bis zu 1.000 Euro verfügen, ohne hierfür eine Mitgliederversammlung einberufen zu müssen.