Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu drei stellvertretenden Präsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verträge, die den Verein vermögensrechtlich verpflichten, bedürfen der Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB.