| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.500 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn zuvor auf einer Mitgliederversammlung ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist. |