Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind geschäftsführende Vorstände.
Der Verein wird durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 500 Euro für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur von den geschäftsführenden Vorsitzenden, sondern auch von dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister zu unterzeichnen sind.