Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorsitzende bedarf der Genehmigung des Vorstandes zum Abschluss von Rechtsgeschäften, durch die der Verein eine Verpflichtung von 1.500,00 EUR oder mehr übernimmt, soweit dies nicht im Haushalt vorgesehen ist und zur Veräußerung von Vereinseigentum.