Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens sechs Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz und der Geschäftsführer des Verbandes.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.