Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Koordinator für Außenbeziehungen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über Konten des Vereins können nur der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister verfügen.