Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Bundesvorsitzenden, der/dem ersten stellvertretenden Bundesvorsitzenden, dem/der zweiten stellvertretenden Bundesvorsitzenden und der/dem Bundesschatzmeister/-in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.