Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, Schriftführer (stellvertretenden Vorsitzenden) und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Aufnahme eines Kredites von mehr als 500 Euro (fünfhundert) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.