Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer/Protokollführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.