Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Vereinssekretär. Der Schatzmeister ist zugleich stellvertretender Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den Schatzmeister, der zugleich stellvertretender Vorsitzender ist, gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.