Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung erteilt ist.