Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und höchstens vier weiteren Mitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder.
Einer Person können auch kommissarisch mehrere Aufgaben übertragen werden. Der Vorstand muss mindestens aus drei Personen bestehen.