Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Gemeindevertretern (=Kirchenvorsteher) und dem ersten Vorsitzenden, der grundsätzlich der Pfarrer der Evangelisch-lutherischen Missionsgemeinde ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und mindestens einen weiteren Vertreter gemeinsam.