Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Zu jeder Rechtshandlung genügt die Unterschrift bzw. Mitwirkung zweier Vorstandsmitglieder, zu Quittungen über Mitgliedsbeiträge die Unterschrift des Kassierers.