Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem geschäftsführenden Präsidium: dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten für Organisation, dem Schatzmeister (Personalunion mit dem Kassenwart ist zulässig), dem Kassenwart und dem Vizepräsidenten für Angeln und Freizeitgestaltung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch zwei der weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam.