Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten, zweiten, dritten und vierten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden, zweiten Vorsitzenden und den Kassenwart jeweils allein oder durch den dritten und vierten Vorsitzenden gemeinsam.