Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.