Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem ersten Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden und einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und zweiten Vorsitzenden jeweils allein.
Über Konten des Vereins kann nur der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam verfügen.