Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier natürlichen Personen, nämlich dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, welcher zugleich Schriftführer ist, und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.