Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, einem weiteren Vorstandsmitglied, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und Stellvertreter jeweils allein oder im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden und Stellvertreters durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Dem Schatzmeister ist Einzelvollmacht in finanziellen Angelegenheiten erteilt. Ist der Schatzmeister verhindert, so bestimmen der Vorsitzende oder sein Stellvertreter einen Vertreter, der dessen Befugnisse vorübergehend wahrnimmt.