Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung ihre Zustimmung erteilt hat.