Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei bis vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.