Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Buchführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.