Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise eingeschränkt, dass der Vorstand über die Ausgabe von Beträgen über 1.000 bzw. 500 Euro gemeinsam entscheidet.