Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Personen, darunter der Vorsitzende, der erste stellvertretende Vorsitzende, der zweite stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.