Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei Beisitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Schatzmeister und der Vorsitzende sind befugt, den Verein gegenüber der Bank jeweisl allein zu vertreten.