Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden sowie zwei Stellvertretern, von denen einer das Amt des Finanzvorstands bekleidet und zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt.