Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Vorstand kann um ein Mitglied erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zur Verfügung über Mittel des Vereins, die 500 DM (250 Euro) übersteigen, sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.