Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer und ist maximal auf sieben Personen begrenzt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.