Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden des ständigen Ausschusses, dessen Vertreter, dem Schatzmeister, dem Sekretär, dem Schriftleiter, dem Verlagsleiter und dem theologischen Referenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.