Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Direktor und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Direktor ist Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über den Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, über die Beteiligung an Körperschaften sowie über wesentliche Änderungen und die Auflösung eigener Einrichtungen des Diakonischen Werkes beschließt der Diakonische Rat.