| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden für Finanzen und Organisation, dem Vorsitzenden für Öffentlichkeitsarbeit, Partnerschaften und Sponsoren sowie dem Vorsitzenden für Mitgliedergewinnung und Betreuung.
Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes. |