| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Pressesprecher.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind einzelvertretungsberechtigt, die weiteren Vorstandsmitglieder in Verbindung mit dem Vorsitzenden. |