Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einer Person, die auch eine juristische Person sein kann.
Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Sofern ein/mehrere Geschäftsführer bestellt ist/sind, ist/sind auch diese(r) zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der/die Geschäftsführer ist/sind einzelvertretungsberechtigt.