Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten (Vorsitzender), dem Vizepräsidenten (Geschäftsführer) und dem Vizepräsidenten (Schatzmeister).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Bei Rechtsgeschäften bis zu 5.000,- Euro ist jedes Vorstandsmitglied einzeln zeichnungsberechtigt.