Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei seiner Stellvertreter gemeinsam, wobei der Kassierer zu den Stellvertretern zählt.