| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Zur rechtlichen Vertretung genügt das Zusammenwirken des Vorsitzenden und einem anderen Vorstandsmitglied. |