Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern. Der Vorsitzende, seinen Stellvertreter, den Schatzmeister und zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.