Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Geschäftsführer.
Der Vorstand ist berechtigt gemäß § 26 II Satz BGB Verträge mit Dritten bis zu einem Volumen im Einzelfall in Höhe von 300,00 Euro abzuschließen. Über höhere Verpflichtungen entscheidet die Mitgliederversammlung.