| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und Kassierer.
Der Vorstand kann erweiteret werden auf sieben Mitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende erhält Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern. |